Kosten
Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot an:
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorge
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.
Die Bedingungen hierfür können je nach Kostenträger und Tarif variieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die erforderlichen Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden. Gern bin ich Ihnen hierbei auch behilflich.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie zunächst begleichen und schließlich bei Ihrem Versicherer zur Rückerstattung der Kosten einreichen können. Einen Auszug der aktuellen GOP finden sie unten stehend.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie selbst bezahlen. In diesem Fall kann die Therapie ohne bürokratische Umwege und direkt beginnen.
Ihre Vorteile können sein, dass keine Krankenkasse oder anderer Kostenträger Informationen über die Behandlung erhält. Sie können selbst über Umfang und Dauer der Therapie entscheiden.
Die Kosten für die Behandlung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine reguläre Sitzung wird derzeit bei Selbstzahlenden mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt damit bei 153€.
Gesetzlich Versicherte - Option Kostenerstattungsverfahren
Da meine Praxis über keine Kassenzulassung verfügt, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.
Unter Umständen ist eine Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (nach §13 Abs. 3 SGB V) möglich.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen - dazu müssen Sie nachweisen, dass ein dringender Therapiebedarf besteht und Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bemüht haben.
Kontaktieren Sie mich gern per oder Kontaktformular, falls Sie Fragen zu dieser Option haben.
Erkundigen Sie sich bitte vor der Terminanfrage bei Ihrer Versicherung über Kostenübernahme und Formalitäten zu Beginn einer ambulanten Psychotherapie.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für ein Erstgespräch (50 Min. Psychotherapeutische Sprechstunde – über die Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung) beträgt nach der GOP 134,06€.
Psychologische Beratung/ Coaching
Das Honorar für psychologische Beratung oder Coaching orientiert sich ebenfalls and der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 135€ für 50-min. Gespräch (Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG).
Kontaktieren Sie mich gern per oder Kontaktformular, falls Sie Fragen zu dieser Option haben.
